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CSRD-Roadmap: In 9 Schritten fit für die Zukunft

Für viele Unternehmen der Baubranche rückt die CSRD-Verpflichtung immer näher. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen große Unternehmen, die bisher nicht unter die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) fallen, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und diesen von ihrem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Im Jahr 2026 sind dann die börsennotierten KMU an der Reihe. Sie fragen sich, welche Schritte Sie bereits jetzt unternehmen können, um sich auf die Verpflichtung vorzubereiten? Dieser CSRD-Fahrplan hilft Ihnen auf Ihrem Weg!

 

Neue Form der Berichterstattung

Die CSRD-Verpflichtung wirft viele Fragen auf. Anstatt über Zahlen zu berichten, müssen Unternehmen der Baubranche nun über die drei Säulen der CSRD berichten: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung („ESG“ steht für die englische Übersetzung: Environment, Social und Governance). Aus den Berichten sollte hervorgehen, wie sich Ihr Unternehmen beispielsweise für die Gleichstellung am Arbeitsplatz einsetzt oder welche Anstrengungen das Unternehmen unternimmt, um den Kohlenstoffausstoß zu verringern. Ganz anders als bei der Berichterstattung über die jährlichen Zahlen….

Tipp: Möchten Sie mehr über diese CSRD-Verpflichtung und die ESG-Berichterstattung erfahren? Dann lesen Sie auch unseren Blog “ESG-Berichterstattung: häufig gestellte Fragen” für weitere Hintergrundinformationen.

CSRD-Roadmap: Jetzt loslegen

1.      Verständnis für die CSRD aufbauen

Die Verpflichtung zur Einhaltung der CSRD ist komplex und für alle neu. Dennoch ist es wichtig, dass Sie gut verstehen, was Ihr Unternehmen beachten muss. Informieren Sie sich daher über alle Anforderungen und Leitlinien der CSRD. Ein guter Ausgangspunkt ist die offizielle Website der Europäischen Union, auf der Sie alle Informationen zu CSRD und ESG finden.

Weitere nützliche Websites sind:

EFRAG: Diese unabhängige Organisation, die mit Unterstützung der Europäischen Kommission gegründet wurde, hat die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entwickelt. Diese Berichtsstandards bilden die Grundlage für die CSRD-Berichterstattung.

– The European Green Deal: Hier finden Sie alle Informationen über den European Green Deal, zu dem auch das CSRD gehört.

CSR in Deutschland: Eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bietet viele wertvolle Informationen rund um das Thema CSR im Allgemeinen, aber auch dem wichtigen Thema CSRD-Berichterstattung an.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die in der CSRD festgelegten Anforderungen und Leitlinien genau verstehen. Verwenden Sie die offiziellen Unterlagen und Leitfäden der Europäischen Kommission, um zu verstehen, was konkret von Ihrem Unternehmen erwartet wird.

2.      Beginnen Sie mit einer Wesentlichkeitsprüfung

Wie Sie bereits lesen konnten, bilden die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung die Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD-Berichterstattung besteht aus zwei allgemeinen, verbindlichen Standards und zehn Standards, die sich auf die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung verteilen. Aber was und worüber sollten Sie berichten? Das finden Sie mit einer doppelten Wesentlichkeitsprüfung heraus.

Diese doppelte Wesentlichkeit ist ein wichtiges Konzept in der CSRD. Es bedeutet, dass Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich ihre Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirken, aber auch darüber, wie diese Faktoren wiederum das Unternehmen beeinflussen.

Mit einer Wesentlichkeitsbewertung bestimmen Sie, welche Themen für das Unternehmen am relevantesten oder wesentlich sind. Dies sind die Themen, über die Sie in der CSRD berichten werden.

Wir raten Ihnen, diese Wesentlichkeitsanalyse nicht selbst durchzuführen, sondern die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen. (Siehe auch Punkt neun dieses Fahrplans)

3.      Nehmen Sie Ihre bestehenden Berichterstattungsprozesse unter die Lupe

Inwieweit sind Ihre derzeitigen Berichterstattungsprozesse bereits auf die CSRD abgestimmt? Eine wichtige Frage, die Sie sich stellen sollten, wenn Sie mit der Vorbereitung auf die CSRD beginnen.

– Erfassen Sie die relevanten Prozesse: Welche Prozesse sind bereits vorhanden, um nicht-finanzielle Informationen zu sammeln, zu analysieren, zu berichten und zu überwachen?

– Bewerten Sie die Prozesse im Hinblick auf die Anforderungen der CSRD: Vergleichen Sie Ihre Prozesse mit den Anforderungen der CSRD; berücksichtigen Sie auch die erforderlichen Informationsbereiche, Berichtsformate und internen Kontrollen.

– Identifizieren Sie Lücken: Ermitteln Sie, wo Prozesse noch nicht konform sind und was Sie verbessern müssen.

– Dokumentieren Sie die Ergebnisse: Halten Sie die Ergebnisse Ihrer Analyse fest, einschließlich der Lücken und Prioritäten für Verbesserungen. Auf diese Weise wissen Sie genau, was Sie noch verbessern müssen, bevor Sie die CSRD erfüllen.

4.      Implementierung der erforderlichen Systeme und Prozesse

Implementieren Sie die erforderlichen Systeme und passen Sie bestehende Prozesse an, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Stellen Sie sicher, dass Sie in der Lage sind, genaue, zuverlässige und zeitnahe Nachhaltigkeitsinformationen zu sammeln und zu melden.

Ein Großteil der Informationen für Ihre CSRD-Berichterstattung befindet sich in den Software-Lösungen, mit denen Sie arbeiten. Es ist eine gute Idee, in dieser Phase mit diesen Softwareanbietern Kontakt aufzunehmen. Als Anbieter der ERP-Lösung 4PS Construct werden wir auch regelmäßig gefragt, wie wir Unternehmen bei ihrer CSRD-Berichterstattung helfen können. Schließlich enthält unsere Software entscheidende Daten für die Erstellung des Berichts. Da wir 4PS Construct auf der Basis von Microsoft-Technologie aufbauen, lässt sich unsere Lösung beispielsweise nahtlos in das Reporting-Tool Microsoft Power BI integrieren. Aber auch der Export von Daten in andere Reporting-Tools ist mit der 4PS API kein Problem.

Prüfen Sie also bei allen Software-Lösungen, die Daten für Ihr Reporting enthalten, wie einfach Sie auf diese Daten zugreifen können.

5.      Verständnis für die CSRD in der Breite schaffen

Nicht nur die Mitarbeiter in der Finanzverwaltung müssen sich mit der CSRD auseinandersetzen. Sie erstellen einen CSRD-Bericht auf der Grundlage von Daten aus verschiedenen Abteilungen: von der Personalabteilung bis zur Logistik. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter mit den CSRD-Anforderungen vertraut sind, die Prozesse gut kennen und mit den neuen (Berichts-)Systemen vertraut sind. Schenken Sie daher der Schulung und dem Wissensaustausch im Unternehmen ausreichend Aufmerksamkeit.

6.      Arbeiten Sie mit ihren Stakeholdern zusammen

In der Baubranche ist die Zusammenarbeit in der Lieferkette nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Daher ist es wichtig, mit Ihren Interessensgruppen und Partnern in einen Dialog zu treten. Wie gehen sie mit CSRD um? Welche Informationen benötigen Sie von den Zulieferern für Ihre Berichterstattung, und welche Daten müssen Sie mit anderen teilen?

Transparenz und Engagement sind wichtige Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Treten Sie rechtzeitig und proaktiv mit Ihren Stakeholdern in Kontakt.

7.      Bleiben Sie auf dem Laufenden

Im Zusammenhang mit der CSRD-Verpflichtung gibt es noch einige unbeantwortete Fragen. Was ist zum Beispiel mit nicht börsennotierten KMU? An welchen zusätzlichen Leitlinien und sektorspezifischen Leitlinien arbeitet die EFRAG? Es ist wichtig, dass Sie über alle Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der CSRD auf dem Laufenden bleiben und Ihre Prozesse rechtzeitig entsprechend anpassen.

8.      Vorbereitung auf Audits

Stellen Sie sicher, dass Sie auf etwaige Prüfungen durch Ihren Wirtschaftsprüfer oder die Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Einhaltung der CSRD vorbereitet sind. Hier ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben und nachweisen können, dass Ihre Berichte korrekt sind. Wenn Sie sicher sind, dass alles fertig ist, lassen Sie den Bericht von einem externen Prüfer prüfen und genehmigen. Erst dann reichen Sie den Bericht als Teil des Jahresberichts bei der Handelskammer ein.

9.      Beauftragen Sie einen Experten

Die CSRD-Anforderungen sind komplex, spezialisiert und brandneu. Daher ist es eine gute Idee, einen Nachhaltigkeitsexperten zu engagieren, der Sie bei der Erfüllung der CSRD-Verpflichtung unterstützt. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Sie nichts übersehen und eine Menge CSRD-Stress vermeiden.

Tipp: Möchten Sie eine Zusammenfassung dieses CSRD-Fahrplans herunterladen? Dann klicken Sie hier, um diese CSRD-Roadmap als praktisches PDF zu speichern.

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Über den Autor

Hendrik Schulte | Hendrik ist seit über 10 Jahren in der Baubranche zuhause und begleitet Unternehmen bei der Optimierung ihrer primären und sekundären Geschäftsprozesse sowie der Digitalisierung des gesamten Unternehmens mit den Zielen Effizienz zu steigern und die Kunden bestens auf die wachsenden Anforderungen vorzubereiten.